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digiflux

Auf Landwirtschaftsbetriebe, Gemeinden, Kantone und Bund sowie Unternehmen mit Grünanlagen, Gartenbaufirmen und andere kommen wichtige Neuerungen zu: Sie alle sind verpflichtet, die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ab 2025 digital zu erfassen. Die Mitteilungspflicht gilt auch für den Handel: Wer Pflanzenschutzmittel, Dünger und Kraftfutter verkauft oder weitergibt, muss dies melden. Dies hat das Parlament 2021 beschlossen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW wurde mit der Umsetzung der erforderlichen Grundlagen beauftragt und entwickelt nun die digitale Plattform digiFLUX. Dabei setzen wir auf das Knowhow und die Erfahrungen der künftigen Nutzerinnen und Nutzer. Die beiden grössten Vorteile von digiFLUX: Sie lässt sich in bestehende Softwarelösungen einbinden, ist einfach zu bedienen und erlaubt den Nutzerinnen und Nutzern, die erfassten Daten gezielt für weitere Aufgaben einzusetzen.

Weitere Informationen finden sie auf digiflux.info